Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in München

Erbschaft- und Schenkungsteuer


Die Themen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind komplex und betreffen oft erhebliche Vermögenswerte. Eine rechtzeitige und strategische Steuerplanung kann dabei helfen, unnötige Steuerlasten zu vermeiden und das Familienvermögen zu sichern. Unsere erfahrene Steuerberatungskanzlei steht Ihnen bei allen Fragen rund um Erbschaft und Schenkung zur Seite – individuell, kompetent und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.


Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer wird auf den Vermögensübergang nach dem Tod einer Person erhoben. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des vererbten Vermögens gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Es ist wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um das Erbe optimal zu gestalten und die Erbschaftssteuerlast zu minimieren. Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie bei der optimalen Nutzung der Freibeträge und der Gestaltung eines steuerlich vorteilhaften Nachlassplans.


Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer greift bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer sind auch hier Freibeträge und Steuersätze abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Oftmals bietet sich die Möglichkeit, durch rechtzeitige Schenkungen die Steuerlast für zukünftige Erbschaften zu reduzieren.

Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die Schenkungssteuer zu optimieren und schenken Ihnen dabei Sicherheit in der steuerlichen Planung.


Ihre Vorteile bei uns

  • Individuelle Steuerplanung: Wir analysieren Ihre persönliche und finanzielle Situation und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen.
  • Optimale Nutzung von Freibeträgen: Durch strategische Planung helfen wir Ihnen, die gesetzlich festgelegten Freibeträge für Erbschaft und Schenkung bestmöglich auszuschöpfen.
  • Langfristige Planung: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen langfristigen Plan, um das Familienvermögen für die nächsten Generationen zu sichern.
  • Komplexe Fallstrukturen: Ob Immobilien, Unternehmensnachfolge oder internationale Erbschaften – wir bieten umfassende Beratung in komplexen Steuerfragen.


Warum professionelle Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Ohne kompetente steuerliche Beratung können hohe Steuernachzahlungen drohen, die vermeidbar gewesen wären. Unsere Steuerberatungskanzlei hat langjährige Erfahrung im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Wir kennen die aktuellen Gesetze und Bestimmungen und stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer


1. Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen nach dem Tod eines Erblassers erhoben wird. Je nach Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze.


2. Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 €, für Kinder von 400.000 €, und für Enkelkinder 200.000 €. Weitere Verwandte und Dritte haben geringere Freibeträge, oft nur 20.000 €.


3. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer variieren je nach Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad. Sie reichen von 7 % bis 50 %. Je näher die verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser, desto geringer ist in der Regel der Steuersatz.


4. Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen wird. Hierbei gelten ähnliche Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer. Durch frühzeitige Schenkungen können Steuern auf spätere Erbschaften reduziert werden.


5. Gibt es Unterschiede zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Im Wesentlichen sind die Freibeträge und Steuersätze bei beiden Steuerarten ähnlich. Ein wichtiger Unterschied ist jedoch, dass Schenkungen während der Lebzeiten vorgenommen werden, während Erbschaften nach dem Tod des Vermögensinhabers stattfinden.


6. Wie oft können die Freibeträge bei der Schenkungssteuer genutzt werden?

Die Freibeträge der Schenkungssteuer können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass durch eine langfristige Schenkungsstrategie erhebliche Steuerersparnisse möglich sind.


7. Welche Vermögenswerte unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Zu den Vermögenswerten, die der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, zählen unter anderem:

  • Immobilien
  • Bargeld und Bankguthaben
  • Wertpapiere und Aktien
  • Unternehmensanteile
  • Kunst und Sammlungen


8. Wie kann ich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer minimieren?

Eine rechtzeitige steuerliche Planung ist der Schlüssel zur Minimierung der Steuerlast. Dies kann durch die optimale Nutzung der Freibeträge, frühzeitige Schenkungen oder das Einsetzen von Testamenten und Schenkungsverträgen erfolgen. Unsere Steuerberater unterstützen Sie dabei, individuelle Lösungen zu finden.


9. Müssen auch Immobilien bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer versteuert werden?

Ja, auch Immobilien sind steuerpflichtig. Allerdings gibt es bei der Übertragung von Immobilien besondere Regelungen, insbesondere wenn es sich um eine selbstgenutzte Familienimmobilie handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Immobilien steuerfrei übertragen werden.


10. Was passiert, wenn keine Erbschaftssteuererklärung abgegeben wird?

Das Finanzamt kann bei Verdacht auf eine steuerpflichtige Erbschaft eine Nachprüfung veranlassen. Nichtabgabe oder falsche Angaben in der Steuererklärung können zu hohen Strafzahlungen und Zinsen führen. Daher ist es wichtig, die Erbschaft korrekt zu melden.


11. Wann muss ich eine Erbschaft-/Schenkungssteuererklärung abgeben?

Jede Erbschaft oder Schenkung muss dem Finanzamt zunächst angezeigt werden, unabhängig von der Bewertung. Dies ist binnen drei Monaten nach der Schenkung beim Finanzamt zu tun. Insbesondere wenn die Erbschaft oder Schenkung den Freibetrag überschreitet, muss eine Schenkungssteuererklärung abgegeben werden. Das Finanzamt fordert den Steuerpflichtigen nach erfolgter Anzeige zur Abgabe der Steuererklärung auf.


12. Kann man die Schenkungssteuer umgehen?

Eine vollständige Umgehung der Schenkungssteuer ist in der Regel nicht möglich, jedoch kann durch eine geschickte Planung, wie das Ausschöpfen der Freibeträge und das Gestalten der Schenkungen über einen längeren Zeitraum, die Steuerlast erheblich reduziert werden.


13. Wie wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer berechnet?

Das Finanzamt bewertet den Vermögenswert der Erbschaft oder Schenkung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird mit dem entsprechenden Steuersatz besteuert.


14. Wann ist eine steuerliche Beratung sinnvoll?

Eine Beratung ist bei Erbschaft und Schenkung stets ratsam, besonders wenn es sich um hohe Vermögenswerte oder komplexe Sachverhalte wie Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien handelt. So können frühzeitig steuerliche Fallstricke vermieden werden.


15. Wie kann mich Ihre Kanzlei unterstützen?

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Planung von Erbschaften und Schenkungen, der optimalen Nutzung von Freibeträgen und der Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche Beratung.

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